Änderung der Corona Verordnung

Die neue Corona-Verordnung wirkt sich auch im KEGELcenter aus. Ab morgen gilt wieder eine Nachweispflicht der 3G, um in das KEGELcenter zu kommen. Nur der Biergarten ist noch ohne entsprechenden Nachweis nutzbar.

Keinen 3G-Nachweis müssen Kinder bis 7 Jahre sowie Schüler (Nachweis über Schülerpass) erbringen.

Gleichzeitig bietet die neue Verordnung auch Lockerungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen.

Wir freuen uns deshalb wieder alle sechs Bahnen für den Hobbykegelbetrieb nutzen zu können.

Eure Anmeldungen könnt ihr auf buchung.ksc-oensbach.de vornehmen.

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